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Im Jahre 1920 hat Theodor Zschokke zusammen mit seinem Bruder Eugen einen Hilfsfonds für die Nachkommen des Pfarrers Achilles Zschokke errichtet, 1945 entstand daraus eine Stiftung. 1973 kam der Andreas Zschokke-Fonds zugunsten der Nachkommen von Heinrich Zschokke dazu. 1992 wurde die Stiftungsurkunde überarbeitet, der Stiftungszweck zeitgemässer umgeschrieben und der Hilfsfonds in Zschokke-Stiftung umbenannt.

In der heute gültigen Stiftungsurkunde steht wörtlich:
«Zweck der Zschokke-Stiftung ist es, die Nachkommen des Heinrich Zschokke (1771-1848) und deren Ehegatten bei Bedarf zur Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung und im Bedürfnisfalle oder für ähnliche Zwecke zu unterstützen. Neben Beiträgen à fonds perdu können auch Darlehen gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch der Destinatäre an die Stiftung besteht nicht.
Es können auch Beiträge geleistet werden, die dem Zusammenhalt der Familie dienen.
Die Leistungen der Stiftung sind in das Ermessen des Stiftungsrates gestellt, der endgütig entscheidet.»

Der Stiftungsrat (siehe unten) gewährt immer mehr Ausbildungsbeiträge, sei es als Darlehen oder als einmalige Zuwendung.

Gesuche sind an den Präsidenten der Stiftung zu richten. Sie sollen neben Personalien, Adresse, Telefon und E-Mail auch Angaben zum Verwandtschaftsgrad enthalten. Wichtig ist, dass die Gründe geschildert werden, warum ein Gesuch gestellt wird, und dass die Höhe des gewünschten Betrags genannt wird.




Präsident: Hans Thalmann, Rothstrasse 6, CH-8610 Uster, 044 942 34 18, h.thbluewin.ch
Kassier: Samuel Zschokke, Sternenbergstrasse 17, 4112 Flüh, 061 731 36 22, samuel.zschokkeunibas.ch
Aktuar: Urs Zschokke, Oberer Rheinweg 37, 4058 Basel, 061 692 16 66, urs.zschokkefreesurf.ch